Die Kitten werden in erster Linie als Liebhabertier
nach §5 Abs.1 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes
(
als zukünftiges Zuchttier
auf Anfrage und zzgl. Zuchtpauschale ) mit einer Kopie ihrer Ahnentafel,
Impfpass, gechipt, Infomaterial,
kleinen Starterpaketen und nur mit Kaufvertrag abgegeben.
Wir geben unsere Kitten nur zum Preis eines Zuchttieres ins
Ausland !
Weder geben wir unsere Kitten in Einzelhaltung noch in
ungesicherten Freigang !
Bitte haben sie Verständnis dafür:
dass
wenn sie ein Kitten "verbindlich reservieren"
möchten
dies nur mit einer Anzahlung in
Höhe von 350 Euro möglich ist.
Denn es ist sehr ärgerlich, wenn ein Interessent im letzten
Moment absagt. Der Betrag wird nicht zurück gezahlt, sondern
dient in dem Fall
als pauschaler
Betrag für bisherige Aufwendungen, die Weitervermittlung,
u. s. w.. |